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Forensisches Beweisstück

B.H.R. Katalog 1928–1936

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Archiv / Das Röntgenbild
Beweisstück 7 / Westchester County Court, März 1935

Das Becken-Röntgenbild

Neunundzwanzig Nähnadeln, eingebracht im Lauf jahrzehntelanger Selbstbestrafung, dokumentiert in Fishs vorprozessualer Röntgenaufnahme von 1935.

Margaret Hollis
Von Margaret Hollis Chefredakteurin · Bureau of Historical Research Historikerin amerikanischer Kriminalfälle des frühen 20. Jahrhunderts
Becken-Röntgenbild Albert Fishs mit eingebetteten Nähnadeln, Beweisstück des Verfahrens 1935

Bild: Beweisstück Westchester County Trial, März 1935. Urheber unbekannt. In den USA Public Domain (1931–1977 ohne Copyright-Vermerk veröffentlicht). Via Wikimedia Commons.

Die Beckenaufnahme von 1935. Neunundzwanzig Nähnadeln, eingebettet im Lauf jahrzehntelanger ritueller Selbstverletzung.

Was das Röntgenbild zeigte

Anfang 1935, während der gerichtlich angeordneten psychiatrischen Begutachtung vor Albert Fishs Verfahren wegen des Mordes an Grace Budd, wurde auf Wunsch seines Psychiaters Dr. Frederic Wertham eine Aufnahme seines Beckens gemacht. Die Platte zeigte neunundzwanzig Nähnadeln, eingebettet in die Gewebe der Leiste, des Damms und des unteren Beckenbodens. Einige waren ganz; andere waren in kurze Fragmente zerbrochen und in der umliegenden Muskulatur gewandert.

Wertham hatte das Röntgen nicht in Erwartung von Nadeln angefordert. Er hatte es angefordert, weil Fish im Gespräch eine lebenslange Praxis beschrieben hatte, sich Nadeln einzuführen. Wertham wollte objektive Bestätigung dafür, dass die Aussage wörtlich und nicht wahnhaft sei. Die Platte bestätigte: wörtlich.

Wie lange die Praxis schon andauerte

Fish berichtete Wertham, er habe damit Anfang vierzig, etwa um 1910, begonnen und sie in unregelmäßigen Abständen bis kurz vor seiner Festnahme im Dezember 1934 fortgeführt. Er beschrieb das Einsetzen der Nadeln – gewöhnlicher Haushalts-Nähnadeln, gelegentlich Hutnadeln – als Akt der Selbstbestrafung und, in seinen eigenen Worten, der religiösen Reinigung. Den Einfügungen folgte mitunter wiederholtes Selbstgeißeln mit einem mit Nägeln beschlagenen Brett, das Fish sein „Höllenwerkzeug" nannte. Das Brett selbst wurde bei der Festnahme aus der Pension in der East 52nd Street sichergestellt und wurde als gesondertes Beweisstück eingeführt.

Das Röntgenmuster passte zu Fishs Beschreibung. Die Nadeln waren nicht an einer einzigen Eintrittsstelle gruppiert, sondern über eine weite Fläche verteilt; ältere Fragmente waren deutlich verkalkt, neuere Nadeln intakt und ohne Rost. Werthams Monografie The Show of Violence (1949, S. 77–79) beschreibt die Verteilung im Detail.

Im Verfahren

Die Aufnahme wurde im März 1935 am Westchester County Court als Beweisstück 7 in das Verfahren eingeführt. Sie diente zur Stützung von Werthams Aussage, Fish sei strafrechtlich unzurechnungsfähig – konkret: Die chronische Selbstverletzung weise auf eine seit Jahrzehnten verfestigte paraphile Störung hin und nicht auf eine erst kürzlich entstandene Verwirrung.

Die Anklage bestritt die Echtheit nicht. Sie argumentierte vielmehr, Selbstverletzung und Unzurechnungsfähigkeit im Rechtssinne seien verschiedene Fragen, und ein Angeklagter könne zugleich zu monströser Selbstverletzung fähig und für sein Handeln gegenüber anderen voll verantwortlich sein. Die Geschworenen folgten der Unterscheidung der Anklage; Fish wurde am 22. März 1935 verurteilt und am 16. Januar 1936 in Sing Sing hingerichtet.

Warum das Bild überlebte

Anders als die meisten Verfahrensbelege der 1930er-Jahre wurde das Fish-Röntgenbild veröffentlicht – zunächst zurückhaltend in Werthams Vorkriegsfallpapieren, dann vollständig in der Monografie von 1949 und in der Folge in der amerikanischen und europäischen psychiatrischen Literatur, in der es zu einer der meistreproduzierten Einzelaufnahmen der Forensikmedizin des 20. Jahrhunderts wurde. Es ist das Bild, das im populären Gedächtnis am häufigsten mit dem Fall verknüpft wird, oft ohne klinischen Kontext reproduziert.

In der Presse heißt die Aufnahme meist „das Albert-Fish-Röntgenbild", „das Nadel-Röntgenbild" oder einfach „die 29 Nadeln". Einige Nadeln befanden sich zum Zeitpunkt der Hinrichtung noch in Fishs Körper; andere hatten sich im Lauf der Jahre gelöst und waren entsorgt worden.

Das größere Muster

Im Jahr zwischen Festnahme und Hinrichtung beschrieb Fish gegenüber Wertham und den Anstaltsärzten ein Repertoire selbstinfligierter Praktiken, das über die Nadeln hinausging. Er erzählte den Untersuchern, er habe sich gelegentlich Stecknadeln unter die Fingernägel getrieben, brennende Watte auf die Leiste gepresst und sich auf ein mit Nägeln besetztes Brett gesetzt. Manche Behauptungen wurden durch die medizinischen Untersuchungen im Verfahren bestätigt; andere nicht.

Eine Liste benachbarter Themen verweist auf Seiten zu angrenzenden Aspekten: vollständiger biografischer Kontext, von der Presse vergebene Aliasse einschließlich „Mond-Maniac", Geständnis-Erklärung und Hinrichtung in Sing Sing.

Weiterführende Literatur

Unabhängige Quellen (ohne Wikipedia), zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft. Externe Links öffnen in einem neuen Fenster.

  • Albert Fish – National Museum of Crime & Punishment – Museums-Falldatensatz mit Kommentaren zu den Verfahrensbelegen.
  • Psychiatry – Psychology Today – Hintergrund zum klinischen Rahmen, in dem Wertham arbeitete.
local_library

Primärquelle: Wertham, The Show of Violence (Doubleday, 1949), S. 77–79. Sekundär: Schechter, Deranged (1990), Kap. 14. Vollständige Quellen und Bibliografie oder zurück zum Hauptarchiv.

Die Person

  • Biografie (1870–1936)
  • Spitznamen der Presse
  • Das Becken-Röntgenbild

Die Opfer

  • Alle Opfer
  • Grace Budd (1928)
  • Billy Gaffney (1927)
  • Francis McDonnell (1924)

Die Briefe

  • Briefarchiv
  • Budd-Brief (1934)
  • Gaffney-Brief (1935)
  • Geständnis-Erklärung

Der Fall

  • Wisteria Cottage
  • Hinrichtung in Sing Sing
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  • Dokumentar- und Spielfilme

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