Das Becken-Röntgenbild
Neunundzwanzig Nähnadeln, eingebracht im Lauf jahrzehntelanger Selbstbestrafung, dokumentiert in Fishs vorprozessualer Röntgenaufnahme von 1935.
Bild: Beweisstück Westchester County Trial, März 1935. Urheber unbekannt. In den USA Public Domain (1931–1977 ohne Copyright-Vermerk veröffentlicht). Via Wikimedia Commons.
Was das Röntgenbild zeigte
Anfang 1935, während der gerichtlich angeordneten psychiatrischen Begutachtung vor Albert Fishs Verfahren wegen des Mordes an Grace Budd, wurde auf Wunsch seines Psychiaters Dr. Frederic Wertham eine Aufnahme seines Beckens gemacht. Die Platte zeigte neunundzwanzig Nähnadeln, eingebettet in die Gewebe der Leiste, des Damms und des unteren Beckenbodens. Einige waren ganz; andere waren in kurze Fragmente zerbrochen und in der umliegenden Muskulatur gewandert.
Wertham hatte das Röntgen nicht in Erwartung von Nadeln angefordert. Er hatte es angefordert, weil Fish im Gespräch eine lebenslange Praxis beschrieben hatte, sich Nadeln einzuführen. Wertham wollte objektive Bestätigung dafür, dass die Aussage wörtlich und nicht wahnhaft sei. Die Platte bestätigte: wörtlich.
Wie lange die Praxis schon andauerte
Fish berichtete Wertham, er habe damit Anfang vierzig, etwa um 1910, begonnen und sie in unregelmäßigen Abständen bis kurz vor seiner Festnahme im Dezember 1934 fortgeführt. Er beschrieb das Einsetzen der Nadeln – gewöhnlicher Haushalts-Nähnadeln, gelegentlich Hutnadeln – als Akt der Selbstbestrafung und, in seinen eigenen Worten, der religiösen Reinigung. Den Einfügungen folgte mitunter wiederholtes Selbstgeißeln mit einem mit Nägeln beschlagenen Brett, das Fish sein „Höllenwerkzeug" nannte. Das Brett selbst wurde bei der Festnahme aus der Pension in der East 52nd Street sichergestellt und wurde als gesondertes Beweisstück eingeführt.
Das Röntgenmuster passte zu Fishs Beschreibung. Die Nadeln waren nicht an einer einzigen Eintrittsstelle gruppiert, sondern über eine weite Fläche verteilt; ältere Fragmente waren deutlich verkalkt, neuere Nadeln intakt und ohne Rost. Werthams Monografie The Show of Violence (1949, S. 77–79) beschreibt die Verteilung im Detail.
Im Verfahren
Die Aufnahme wurde im März 1935 am Westchester County Court als Beweisstück 7 in das Verfahren eingeführt. Sie diente zur Stützung von Werthams Aussage, Fish sei strafrechtlich unzurechnungsfähig – konkret: Die chronische Selbstverletzung weise auf eine seit Jahrzehnten verfestigte paraphile Störung hin und nicht auf eine erst kürzlich entstandene Verwirrung.
Die Anklage bestritt die Echtheit nicht. Sie argumentierte vielmehr, Selbstverletzung und Unzurechnungsfähigkeit im Rechtssinne seien verschiedene Fragen, und ein Angeklagter könne zugleich zu monströser Selbstverletzung fähig und für sein Handeln gegenüber anderen voll verantwortlich sein. Die Geschworenen folgten der Unterscheidung der Anklage; Fish wurde am 22. März 1935 verurteilt und am 16. Januar 1936 in Sing Sing hingerichtet.
Warum das Bild überlebte
Anders als die meisten Verfahrensbelege der 1930er-Jahre wurde das Fish-Röntgenbild veröffentlicht – zunächst zurückhaltend in Werthams Vorkriegsfallpapieren, dann vollständig in der Monografie von 1949 und in der Folge in der amerikanischen und europäischen psychiatrischen Literatur, in der es zu einer der meistreproduzierten Einzelaufnahmen der Forensikmedizin des 20. Jahrhunderts wurde. Es ist das Bild, das im populären Gedächtnis am häufigsten mit dem Fall verknüpft wird, oft ohne klinischen Kontext reproduziert.
In der Presse heißt die Aufnahme meist „das Albert-Fish-Röntgenbild", „das Nadel-Röntgenbild" oder einfach „die 29 Nadeln". Einige Nadeln befanden sich zum Zeitpunkt der Hinrichtung noch in Fishs Körper; andere hatten sich im Lauf der Jahre gelöst und waren entsorgt worden.
Das größere Muster
Im Jahr zwischen Festnahme und Hinrichtung beschrieb Fish gegenüber Wertham und den Anstaltsärzten ein Repertoire selbstinfligierter Praktiken, das über die Nadeln hinausging. Er erzählte den Untersuchern, er habe sich gelegentlich Stecknadeln unter die Fingernägel getrieben, brennende Watte auf die Leiste gepresst und sich auf ein mit Nägeln besetztes Brett gesetzt. Manche Behauptungen wurden durch die medizinischen Untersuchungen im Verfahren bestätigt; andere nicht.
Eine Liste benachbarter Themen verweist auf Seiten zu angrenzenden Aspekten: vollständiger biografischer Kontext, von der Presse vergebene Aliasse einschließlich „Mond-Maniac", Geständnis-Erklärung und Hinrichtung in Sing Sing.
Weiterführende Literatur
Unabhängige Quellen (ohne Wikipedia), zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft. Externe Links öffnen in einem neuen Fenster.
- Albert Fish – National Museum of Crime & Punishment – Museums-Falldatensatz mit Kommentaren zu den Verfahrensbelegen.
- Psychiatry – Psychology Today – Hintergrund zum klinischen Rahmen, in dem Wertham arbeitete.
Primärquelle: Wertham, The Show of Violence (Doubleday, 1949), S. 77–79. Sekundär: Schechter, Deranged (1990), Kap. 14. Vollständige Quellen und Bibliografie oder zurück zum Hauptarchiv.